---
title: Erklärung zur Barrierefreiheit
url: "https://www.stadtumlandbahn.de/barrierefreiheit/"
description: Wir legen Wert darauf, unsere Webseite im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
date: 2022-05-09
modified: 2024-02-16
lastUpdated: 2025-12-03
---

# Erklärung zur Barrierefreiheit

1. [Home](https://www.stadtumlandbahn.de/)
2. Barrierefreiheit

  Erklärung zur Barrierefreiheit
==============================

 Wir als Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Herzogenaurach legen Wert darauf, unsere Webseite im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für sämtliche Seiten unter [www.stadtumlandbahn.de.](https://www.stadtumlandbahn.de/)

 Inhaltsübersicht
----------------

- [Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit](#c5311)
- [Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen](#c5314)
- [Unsere Kontaktdaten](#c5315)
- [Durchsetzungsverfahren](#c5313)

 ### Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit unseres Internetauftritts wurde am 03. Dezember 2025 aktualisiert.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Barrierefreiheit unserer Internetseite unter [www.stadtumlandbahn.de](https://www.stadtumlandbahn.de/) wurde in einer externen Testdurchführung auf Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 sowie der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 geprüft. Die Erstprüfung wurde durch Testspezialisten des imbus TestCenters durchgeführt.

 ### Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Internetseite [www.stadtumlandbahn.de](https://www.stadtumlandbahn.de/) ist teilweise vereinbar mit der BayEGovV. Sie erfüllt zu einem großen Teil die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) als auch die Kriterien der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Die nicht barrierefreien Inhalte sind nachstehend aufgelistet.

 #### Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehenden aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:

- Alternativtexte für Bedienelemente und Objekte
- Layoutgrafiken
- Synchrone, korrekte Untertitel bei Videos
- Farbkontraste bei Textinhalten, Bedienelementen und Zuständen von Checkboxen
- Textabstände
- Schließen von eingeblendeten Inhalten
- Bedienung mit einer Tastatur
- Sprunglink
- Dynamisch eingefügte Inhalte
- Tastaturfokus
- Pflichtfeldkennzeichnung
- Aussagekräftige Fehlermeldungen
- Korrekte Syntax
- Semantische Informationen bei selbst gestalteten Komponenten
- Lesereihenfolge für Screenreader

 ### Unsere Kontaktdaten

Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit unseres digitalen Angebots haben, können Sie sich jederzeit gerne direkt an uns wenden:

Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Herzogenaurach
 Nürnberger Straße 69
 91052 Erlangen
 Telefonnummer: [09131 / 933 084 0](tel:091319330840)
 Telefaxnummer: 09131 / 933 084 11
 E-Mail-Adresse: [info@stadtumlandbahn.de](mailto:info@stadtumlandbahn.de "E-Mail an den Zweckverband StUB")

Wenn Sie Informationen, Dokumente oder Dateien benötigen, die noch nicht barrierefrei dargestellt sind, können Sie diese bei uns barrierefrei anfordern.

 ### Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet oder ist unsere Antwort an Sie nicht zufriedenstellend, so haben Sie die Möglichkeit, sich an das **[Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung](https://www.ldbv.bayern.de/)** zu wenden.

Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ist die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für die Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen. Dort haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.

Antrag online stellen: [Antrag auf die Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit](https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/ldbv/ldbv/anforderungen_barrierefreiheit/index)

Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:

 ### Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
 IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
 Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
 St.-Martin-Straße 47
 81541 München

E-Mail: [bitv@bayern.de](mailto:bitv@bayern.de "E-Mail an die Durchsetzungsstelle")
 Homepage: <https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html>

---