05.07.2019

Raumordnungsverfahren für die Stadt-Umland-Bahn eingeleitet

Die Regierung von Mittelfranken hat am gestrigen Donnerstag, 4. Juli 2019, das Raumordnungsverfahren für die geplante Stadt-Umland-Bahn zwischen Nürnberg, Erlangen und Herzogenaurach eingeleitet. Bis 23. August 2019 haben die von dem Projekt betroffenen Kommunen, Behörden, Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu äußern.

Pressemitteilung (PDF)

 

Nach zweijähriger Planungsphase, in der die vom Zweckverband Stadt-Umland-Bahn beauftragten Ingenieurbüros über 100 mögliche Streckenführungen für die Stadt-Umland-Bahn auf dem Abschnitt Nürnberg – Erlangen – Herzogenaurach intensiv betrachtet haben, prüft nun die Regierung von Mittelfranken die vorgelegten Untersuchungsergebnisse. „Der Start des Raumordnungsverfahrens ist für uns ein wichtiger Meilenstein. In den letzten zwei Jahren wurde unter aktiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie von Verbänden und Organisationen die ursprüngliche Planungsgrundlage optimiert. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen für den engagierten und konstruktiven Dialog bedanken. Nur durch die vielen Vorschläge und auch das kritische Hinterfragen konnte die aussichtsreichste Streckenführung erarbeitet werden, die wir nun als Vorzugstrasse im Raumordnungsverfahren prüfen lassen“, freut sich Dr. German Hacker, Verbandsvorsitzender des Zweckverbands Stadt-Umland-Bahn und Erster Bürgermeister der Stadt Herzogenaurach.

Das Raumordnungsverfahren

Die Regierung von Mittelfranken ist die zuständige Landesplanungsbehörde für das Verkehrsprojekt. „Das Raumordnungsverfahren soll feststellen, wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte, wie zum Beispiel Verkehrssituation, Siedlungsentwicklung, Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Klimaschutz, Erholung, Natur und Landschaft oder Wasserwirtschaft aus-wirkt“, heißt es in einer Pressemitteilung der Regierung von Mittel-franken. Dazu beteiligt die Regierung Fachbehörden, Kommunen, betroffene Verbände und die Öffentlichkeit, die eine Stellungnahme einreichen können. Die Regierung wägt die einzelnen Belange gegeneinander ab und schließt das Raumordnungsverfahren mit einer sogenannten landesplanerischen Beurteilung ab.

Auslage der Unterlagen

Die Planunterlagen zum Raumordnungsverfahren können auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken unter „Aktuelle Themen“ abgerufen werden (www.regierung.mittelfranken.bayern.de). Zusätzlich erfolgt eine Auslage der Verfahrensunterlagen bei den Städten Erlangen, Fürth, Herzogenaurach und Nürnberg sowie den Verwaltungsgemeinschaften Aurachtal, Heßdorf, Obermichelbach-Tuchenbach und Uttenreuth, dem Markt Weisendorf und bei den Gemeinden Bubenreuth, Möhrendorf und Puschendorf.

Die Unterlagen liegen in Nürnberg, Erlangen und Herzogenaurach von Montag, 15. Juli 2019, bis Freitag, 9. August 2019, (jeweils einschließlich) zur allgemeinen Einsichtnahme an folgenden Orten und zu den genannten Zeiten aus:

Stadt Nürnberg
Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30
Vorraum des DLZ, 1. OG, Zugang Zimmer 105
Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr

Stadt Nürnberg
Bürgeramt Nord, Großgründlacher Hauptstraße 51
Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr

Stadt Erlangen
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Gebbertstr. 1
Zimmer 304
Montag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Stadt Herzogenaurach
Rathaus, Wiesengrund 1
Zimmer 4.01
Montag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Dienstag von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Äußerungen zum Verfahren sind bis 23. August 2019 elektronisch (E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de) oder schriftlich bei der Regierung von Mittelfranken (Postfach 6 06, 91511 Ansbach) oder (ggf. mit abweichenden Fristen) bei den Städten oder Gemeinden, in denen die Planunterlagen zur Einsicht ausliegen, einzureichen. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Einwendung bzw. der Stellungnahme, nicht das Datum des Poststempels.

Der Zweckverband Stadt-Umland-Bahn

Der Zweckverband Stadt-Umland-Bahn (ZV StUB), mit seiner Geschäftsstelle in Erlangen, ist für die Planung, den Bau und Betrieb der StUB zuständig. Mitglieder des ZV StUB sind die drei Städte Nürnberg, Erlangen und Herzogenaurach. Verbandsvorsitzender ist derzeit Dr. German Hacker, Erster Bürgermeister der Stadt Herzogenaurach. Bei der Stadt-Umland-Bahn handelt es sich aktuell um eines der größten Straßenbahnprojekte in Deutschland.

Das Raumordnungsverfahren

Das Raumordnungsverfahren (ROV) beurteilt bauliche Vorhaben, die eine überörtliche Bedeutung haben, auf ihre Raumverträglichkeit. Gesetzliche Grundlage ist das Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLplG). Beteiligt werden sollen alle von der raumbedeutsamen Maßnahme berührten öffentlichen Planungsträger. Seitens der Landesplanungsbehörde werden die verschiedenen fachlichen Interessen abgewogen. Das Verfahren wird mit einer landesplanerischen Beurteilung, das heißt einer Befürwortung ohne oder unter Auflagen bzw. einer Ablehnung, abgeschlossen.

Kontakt

09131 / 933 084 0 info@stadtumlandbahn.de