Stellungnahme des Zweckverbands Stadt-Umland-Bahn zu Wirtschaftsplan-Aufstellung und Jahresabschlüssen
Gerne erläutern wir nachfolgend die Wirtschaftsplan-Aufstellung des ZV StUB unter Berücksichtigung der vorangegangenen Jahresabschlüsse. |
Wir stellen unsere Haushalte nach der Finanzbedarfsplanung auf, wie sie sich zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung darstellt. Die extern beauftragte Projektsteuerung ermittelt jedes Jahr rechtzeitig zur ersten Meldung an die Stadtkämmereien (ca. Ende Juni) die in den einzelnen Aufträgen gemäß Zeitplan anfallenden Kosten, wir selbst stellen die Zahlen zum Erfolgsplan zusammen. Andere Recheninputs basieren auf im Arbeitskreis Finanzen mit den Stadtkämmereien einvernehmlich entwickelten und auch fortentwickelten Ansätzen.
Zu Grunde liegt also jeweils der Zeitplan, wie er sich zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung darstellt.
Durch den tatsächlich erzielten Planungsfortschritt mit Blick auf den Zeitplan einerseits und der auf Sparsamkeit ausgerichteten Wirtschaftsführung des ZV StUB andererseits ergibt sich dann der Jahresabschluss. Satzungsgemäß erfolgt für jeden Jahresabschluss eine örtliche Prüfung durch das jeweils zuständige Rechnungsprüfungsamt / Revisionsamt. Bis zum letzten geprüften Jahresabschluss (2023 durch das Rechnungsprüfungsamt Nürnberg) gab es keine Beanstandungen.
Aus den Zahlen des Jahresabschlusses zu folgern, dass der Mittelbedarf nicht gegeben gewesen sei, ist im Nachhinein natürlich einfach möglich. Diese Erkenntnis kann aber nicht als Maßstab einer Wirtschaftsplan-Aufstellung dienen, weil ein Haushalt nicht nach Schluss des betreffenden Jahres aufgestellt werden darf.
Im Gegenteil, in den letzten Jahren, war es der Wunsch der Städte, immer früher erste belastbare Zahlen für die eigene Haushaltsaufstellung zu bekommen, so dass auch die entsprechenden Zuarbeiten immer früher erfolgen mussten, ergo einen größeren Abstand zum Beginn des Wirtschaftsjahres bekamen, einhergehend mit einer größeren Unsicherheit.
Unsere Satzung ist bewusst so konstruiert – und im Prinzip fordert das kommunale Haushaltsrecht es genau so –, dass wir vor Beginn eines Jahres unseren ungedeckten Bedarf beziffern, auf dieser Basis die Haushaltssatzung beschließen, im jeweiligen Jahr den ermittelten Bedarf quartalsweise per Umlage einheben und am Ende einen Jahresabschluss aufstellen, aus dem die Differenz zum Planansatz sichtbar wird. Dass die Ausgaben im jeweiligen Jahr nicht so hoch ausfielen wie geplant, wäre an und für sich ja sogar zu begrüßen, ist in unserem Fall jedoch überwiegend auf Änderungen im Zeitablauf zurück zu führen, die ihre Gründe sehr stark im politischen Bereich haben.
Konkret bezogen auf das Jahr 2023 war der wesentliche Grund für eine Änderung der Priorisierung im Zeitplan darin begründet, dass im Zuge der Neufassung der Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung aufgrund des politischen Drucks in der Stadt Erlangen eine erneute Befassung mit den alternativen Regnitzquerungen erforderlich wurde und dafür andere Planungen zurück gestellt werden mussten. Das war zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung so nicht absehbar. Auch der Bürgerentscheid der Stadt Erlangen im Jahr 2024 hat zu einem ähnlichen Effekt geführt: Die Entscheidungsfindung war insbesondere bei der Stadt Erlangen über Monate blockiert (z.B. Unterquerung A73), Planungsaufträge konnten erst nach der Gewissheit ausgeschrieben werden, dass die Planungen fortgesetzt werden etc. Auch die Terminierung des Bürgerentscheids im Jahr 2024 war zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung nicht absehbar. So etwas ändert die Zeitplanung und den Finanzplan.
In den beiden zurückliegenden Jahren haben wir selbstverständlich auch sparsam gewirtschaftet. Wir haben einige Ausschreibungen unter dem eingeplanten Wert abgeschlossen, Stellen unbesetzt gelassen und seit ca. anderthalb Jahren bekommt man auch auf sicher angelegte Guthaben wieder Zinsen. Dass wir z.B. ein großes Grundstücksgeschäft mit einer staatlichen Institution auf später verschoben haben, war bereits ein bewusster Beitrag zur Spardiskussion in Erlangen.
Die Möglichkeit eines umgekehrten Falles, dass der Mittelbedarf im laufenden Jahr höher ausfällt als veranschlagt, ist ebenfalls ein mögliches Szenario. Die Konsequenzen daraus, wie ein Nachtragshaushalt für den ZV u.ä. wären problematisch und wir sind froh, dass dieser Fall bisher nicht eingetreten ist. Auch in einem solchen Fall helfen im Zweifel vorhandene Altmittel, um Umlageerhöhungen per Nachtragshaushalt zu vermeiden. Ein Infrastrukturprojekt dieser Größe darf nicht unterfinanziert sein.
Insofern halten wir den eingeschlagenen Weg ausdrücklich für den einzig richtigen, der mit Haushaltsrecht, Satzung, Verwaltungsvereinbarung, KommZG und dem Zeitablauf der städtischen Haushaltsplanungen vereinbar ist: Wir beziffern den Bedarf für das Folgejahr nach dem dann aktuellen Wissensstand zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung, aktualisieren bekannte Veränderungen bis zum Versand an die Städte einen Monat vor dem Beschluss der Verbandsversammlung. Anschließend vollziehen wir die beschlossene Haushaltssatzung. Im letzten Jahr haben wir die Kostenplanung auf den speziellen Wunsch der Stadt Erlangen hin sogar noch bis zur Ladungsfrist ein weiteres Mal aktualisiert.
Satzungsgemäß sind im Planungsstadium andere Methoden als eine Umlagen-Finanzierung u.a. durch Kreditaufnahmen nicht vorgesehen und auch in einem Gespräch mit Herrn Beugel im Sommer 2024 sind wir einvernehmlich zu dem Schluss gekommen, dass diese Instrumente aufgrund der in Summe überwiegenden Nachteile begründet verworfen bleiben.
Mit dem Prinzip, dass überschüssige Mittel auf den nächst erreichbaren Haushalt angerechnet werden, haben wir sichergestellt, dass keine Mittel verloren gehen. Dieses Prinzip führt unbeabsichtigt, aber für die Stadt Erlangen positiv, außerdem dazu, dass in der aktuellen Lage des Haushalts Mittel aus „besseren Zeiten“ bei uns vorhanden sind, die mindernd auf die Umlage in den „Problem-Jahren“ wirken. Auf diese Weise konnten wir im letzten Jahr einen erheblichen Beitrag zur Konsolidierung leisten und werden das auch für die kommende Planungsperiode wieder leisten können.
Mit Blick auf das aktuelle Wirtschaftsjahr haben wir zwischen dem ersten vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2025 und deren Beschlussfassung für den Zeitraum 2025 bis 2028 Einsparungen i.H.v. rund 7,2 Mio. € erzielt und damit an Erlangen einen anteiligen Sparbeitrag i.H.v. rund 4,5 Mio. € weitergegeben.
Mit dem vorläufigem Jahresabschluss 2024 und der bisherigen Mittelfristplanung (2026-2028) kommt es mit dem Vortrag aus 2024 zu einer rechnerischen Entlastung der Städte von weiteren rund 10,5 Mio. €. Auf der Kostenseite der Mittelfristplanung (2026-2028) müssen dabei jedoch noch die Verschiebungen aus 2024 nach 2025 sowie auf die weiteren Folgejahre berücksichtigt werden, sodass von einer voraussichtlichen Entlastung der Städte von rund 8,5 Mio. €, also dann für Erlangen rund 5,3 Mio. € ausgegangen werden kann.
Hieraus ergibt sich, dass der Zweckverband im Jahresabschluss als Guthabenbestand immer die Überschüsse von zwei Jahren ausweist: Jene aus dem Vorjahr, die erst in dem Jahr auf die Umlage angerechnet werden, das nach dem Jahresabschluss beginnt und die Überschüsse aus dem dann abgelaufenen Jahr, die erst mit der Feststellung des Jahresabschlusses (in der Herbst-Verbandsversammlung) final feststehen und entsprechend erst auf das übernächste Jahr vorgetragen werden können.
Der Guthabenbestand zum Jahresabschluss 2024 beträgt 19,71 Mio. €, wovon jedoch noch Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen zu begleichen sind.
Für den Vortrag auf spätere Jahre maßgeblich sind die nicht verbrauchten Eigenmittel des Zweckverbandes. Mit Jahresabschluss 2024 verfügte der ZV StUB über nicht verbrauchte Eigenmittel basierend auf Umlagen aller Städte i.H.v. 18,45 Mio. €. Diese stellen nicht verausgabte Mittel aus den Wirtschaftsjahren 2023 und 2024 dar. Die nicht verausgabten Mittel aus 2023 i.H.v. 7,99 Mio. € wurden entsprechend des bisherigen Verrechnungs-Prinzips umlagemindernd auf das aktuelle Wirtschaftsjahr 2025 angerechnet. Ohne diese Mittel und deren Anrechnung auf das aktuelle Wirtschaftsjahr wäre die notwendige Umlage allein für Erlangen um rund 5,0 Mio. € höher ausgefallen.
Durch diesen Vortrag nicht verausgabter Mittel ist es uns darüber hinaus möglich die Liquiditätssteuerung der Städte zu unterstützen. So hat der Zweckverband bislang auf eine Umlagen-Einforderung in 2025 verzichtet. Dies stellt einen weiteren Beitrag zur Unterstützung der städtischen Haushaltssituation dar.
Die mit dem Jahresabschluss 2024 erst genau bezifferbare Höhe der nicht verausgabten Mittel aus dem vergangenen Jahr i.H.v. 10,46 Mio. € werden entsprechend des bisherigen Verrechnungs-Prinzips auf die folgende Planungsperiode ab 2026 umlagemindernd angerechnet. Dies geschieht mit der demnächst startenden Wirtschaftsplan-Aufstellung zur Haushaltsatzung 2026 nach Abstimmung mit den Kämmereien der Städte aus dem Arbeitskreis Finanzen vom 13.03.2025. Ziel ist es, die Umlage für alle drei Städte für die nächsten Jahre zu senken.
Mit freundlichen Grüßen
Mandy Guttzeit, Geschäftsleiterin
Daniel Große-Verspohl, Kaufmännischer Leiter