06.11.2025

Stellungnahme

Erster Bürgermeister Dr. German Hacker, Oberbürgermeister Marcus König und Oberbürgermeister Dr. Florian Janik zu einem ins Gespräch gebrachten Moratorium für das Projekt Stadtumlandbahn (StUB): Wer Kosten geringhalten möchte, muss eine schnelle Planung und Umsetzung unterstützen!

Stellungnahme (PDF)

Aktuell fordern einzelne Personen aus der Politik ein Moratorium zur StUB, d.h. die Unterbrechung der Planung, um die jährlichen Umlagen der Städte so lange auszusetzen, bis sich die finanzielle Situation in den Kommunen entspannt hat.

Grundsätzlich handelt es sich bei der StUB nicht um ein neu in Erwägung gezogenes Vorhaben, sondern ein laufendes Investitionsprojekt. Die aktiven Planungen zur StUB laufen seit Gründung des Zweckverbands im Jahr 2016, so dass die Städte bereits über 40 Mio. Euro investiert haben. Der Eigenanteil der drei Städte an den gesamten Projektkosten wurde damit zu fast einem Drittel bereits gezahlt. Die bereits getätigten Planungskosten wären entweder verloren oder in ihrem Nutzen stark gemindert.

Bei einem so langfristig zu planenden und umzusetzenden Projekt ist es völlig klar, dass man längs des Weges einmal mit finanziell besseren und schlechteren Zeiten der Städte zu rechnen hat. Dies gilt im Übrigen für jedes Projekt, auch für solche von Bund und Land. Niemand käme auf die Idee, ein Projekt wie den Neubau der Schleuse bei Kriegenbrunn, die lt. Kostenberechnung rd. 550 Mio. Euro kosten wird, oder die zweite Stammstrecke der Münchner S-Bahn, die letzte Kostenschätzung lag bei über 9.300 Mio. Euro, einem Moratorium zu unterziehen. Es ist Infrastruktur, die nötig ist. Je schneller sie umgesetzt werden kann, umso geringer sind auch hier am Ende die Kosten.  

Eine Unterbrechung langfristiger Investitionsprojekte, insbesondere bei Beteiligung mehrerer Kommunen, ist mit erheblichen Nachteilen und Risiken verbunden, die eventuelle kurzfristige Einsparungen langfristig deutlich überwiegen und zusätzlich eine Gefahr für die Realisierung des Gesamtprojekts darstellen. Zusammengefasst entspricht eine solche Forderung nichts anderem als einem Stopp des Gesamtprojekts.

Insbesondere sprechen dabei folgende Gründe gegen eine Planungsunterbrechung:


Wirtschaftliche Gründe:
Die Pausierung eines Infrastrukturprojektes dieser Größenordnung würde zu hohen Zusatzkosten führen. Diese setzen sich u.a. zusammen aus Strafzahlungen für Vergütungsansprüche, Kosten bei Wiederaufnahme der Planung, erwartbaren inflationsbedingten Preissteigerungen und jährlichen Fixkosten des Zweckverbands. 

Grundsätzlich gilt für alle langfristigen, großen Bauprojekte, dass Zeit der größte Kostentreiber ist. Je länger die Planungen dauern, desto höher werden die tatsächlichen Baukosten. Sofern (wie in den letzten Jahren häufig eingetreten) die Bau-Inflation über der normalen Inflation liegt, steigen die Kosten überproportional an. Diese Kostensteigerungen sind im Zweifel höher als die gesparten jährlichen Umlagen bei Planungsunterbrechung.

Aktuell sind Planer in einem noch abzuarbeitenden Volumen von über 20 Mio. Euro vertraglich gebunden. Bei nicht abgerufenen Planungsleistungen durch Kündigung sind Strafzahlungen fällig, die mehr als 50% des Auftragsvolumens betragen können - und bei einem Moratorium ohne Gegenleistung zu zahlen wären.

Bei einseitiger Kündigung des vereinbarten Vorgehens durch ein Verbandsmitglied müsste die betreffende Stadt Strafzahlungen an die anderen Städte leisten, die die bisher gezahlten Umlagen der anderen Städte umfassen. Für Erlangen wären das ca. 19 Mio. Euro, die an Nürnberg und Herzogenaurach gezahlt werden müssten. Eine Planungsunterbrechung ist ebenfalls als Bruch der bestehenden Vereinbarungen einzuordnen, würde also bei einseitigem Wunsch ebenfalls zu Strafzahlungen führen.

Bei einer späteren Wiederaufnahme der Planungen wären Neuausschreibungen erforderlich, inflationsbedingte Kostensteigerungen erhöhen in dem Fall das ursprüngliche Auftragsvolumen. Bereits begonnene Planungsleistungen müssten je nach Dauer der Unterbrechung wiederholt werden (z.B. Verkehrsgutachten, Umweltplanung) und neue Planer müssten sich in die bereits vorliegenden Pläne wieder einarbeiten, was jeweils weitere Kosten (plus Preissteigerungen) mit sich bringen würde. Ergänzende Planungsleistungen sind in den alten Stand zu integrieren bzw. anzupassen, was ebenfalls gesondert vergütet werden müsste.  

Ergänzend muss angemerkt werden, dass es sich bei den durch die Städte zu zahlenden jährlichen Umlagen um eine rechtliche Zahlungsverpflichtung handelt, die sich direkt aus der Verbandssatzung ergibt. Die Umlagen sind keine freiwilligen Leistungen und einzelne Städte sind rechtlich nicht befugt, diese Zahlungen zu unterbrechen, kürzen oder einzustellen. Ein Zweckverband handelt in eigener Zuständigkeit, die Städte haben die Aufgaben und dafür notwendigen Befugnisse an ihn übertragen. Es handelt sich damit um eine selbstständig agierende Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit und Selbstverwaltung. Der Zweckverband ist damit eher mit einem eigenen Unternehmen zu vergleichen als mit einem Projektteam oder einer Arbeitsgruppe.

Der Großteil der ca. 20 unbefristet angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zweckver-bands müsste weiter beschäftigt werden, alleine um das Projekt- und Fachwissen nicht zu verlieren und bei Wiederaufnahme der Planungen nicht in die Situation zu kommen, kein geeignetes Personal zu finden. Schon heute sind einige Positionen aufgrund des Fachkräftemangels nicht besetzt. Dadurch bestehen jährliche Fixkosten durch Personalkosten und allgemeine Verwaltungs-Fixkosten. Wir dürfen froh sein, über ein so gutes und effizient arbeitendes Team des ZV StUB zu verfügen und sollten alles tun, dieses Team vor unnötigen zusätzlichen Aufgaben oder irritierenden Forderungen zu schützen.


Fördermittelrisiken
Bund und Freistaat haben mehrfach eine Förderquote von 90% für das Projekt zugesagt. Im Rahmen der Fördermittelrahmenanmeldung ist das Projekt StUB für Mittel aus dem GVFG des Bundes vorgemerkt. Eine Unterbrechung des Projektes auf absehbare und unabsehbare Zeit könnte dazu führen, dass nachrangige Projekte bei der Förderung priorisiert werden. Sofern die Bundes- und Landespolitik den Glauben an die tatsächliche Umsetzung des Gesamtprojektes verlieren, sinkt auch die tatsächliche Förderwahrscheinlichkeit. Dies würde das Projekt nicht umsetzbar für die Städte machen. Bisher verausgabte Mittel wären ohne entgegengebrachten Nutzen verloren.
 

(Wirtschafts-) politische Konsequenzen:
Neben der genannten Kostendimension spielt auch die Verzögerung dringend benötigter Infrastruktur eine Rolle. Durch ein Moratorium wird der bescheinigte hohe Nutzen auf unbestimmte Zeit verschoben. Die StUB dient der Anbindung der Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorte. 

Die Signalwirkung eines temporären Planungsstopps für den Wirtschaftsstandort Erlangen wäre fatal, da sie wichtigen Unternehmen der Region sowie potenziellen Investoren Unsicherheit signalisiert und damit zukünftige Investitionen in den Standort hemmen könnte. Dies führt zu einem Verlust an Standortattraktivität. Wir dürfen daran erinnern, dass die StUB u.a. die klare Unterstützung der Unternehmen Siemens, Schaeffler, adidas, PUMA und der Universität Erlangen-Nürnberg hat.

Auch die Verlässlichkeit interkommunaler Zusammenarbeit würde dadurch gefährdet. Der Zweckverband Stadt-Umland-Bahn ist ein klares Commitment der drei Städte, gemeinsam langfristig an einer Aufgabe zu arbeiten. Ein Moratorium, das von einer Seite gefordert wird, führt zu einem Vertrauensverlust.

2024 hat sich die Erlanger Bevölkerung im Zuge eines zweiten Bürgerentscheids für die Umsetzung des StUB-Projekts entschieden. Ein Moratorium würde die Verbindlichkeit dieser demokratischen Entscheidung in Frage stellen und damit langfristig das Vertrauen in politische Prozesse senken. Zudem birgt ein Moratorium die Gefahr, dass ein Projekt auf unbestimmte Zeit eingefroren bzw. faktisch abgesagt wird, was die politische Entscheidungskraft grundsätzlich in Frage stellen würde.


Inhaltliche Folgen
Eine Verzögerung des StUB-Projekts führt zwangsläufig auch zu einer Verzögerung aller damit verbundenen positiven Effekte auf Umwelt (Reduzierung von MIV und CO2) und angrenzende Projekte, für die die StUB ein elementarer Bestandteil ist (bspw. Anpassung Buskonzept, Planung Regnitzstadt, Anbindung Siemens Campus und FAU). Umplanungen in diesen Bereichen führen wieder zu erheblichen Mehrkosten.


Der Zweckverband und die aktuelle Haushaltssituation
Eine schon ergriffene Maßnahme ist das Senken der jährlichen finanziellen Belastung durch zeitlich unkritische Streckung einzelner Projektaufgaben und Optimierung der Haushaltsplanung. Dies hat der Zweckverband mit der Hauhaltsaufstellung für 2025 und 2026 bereits getan und ist insofern in einem inhaltlich vertretbaren Maße der Forderung nach einer temporären Entlastung der Städte gerecht geworden.
Im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2025 wurden auf die Umlagenhöhe für die Wirtschaftsjahre 2026 bis 2028 Einsparungen i.H.v. über 7 Mio. Euro erzielt (2026 ca. 2 Mio. Euro, 2027 ca. 1 Mio. Euro, 2028 ca. 4 Mio. Euro). Wie mit den Kämmereien der Städte abgestimmt, liegt die Umlagehöhe in den voraus geplanten Jahren damit jeweils unter dem in der letztjährigen Haushaltsplanung bezifferten Ansatz. Der ZV StUB hat damit bereits einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung in den drei Städten geleistet.

gez.
Dr. German Hacker, Erster Bürgermeister der Stadt Herzogenaurach 

Marcus König, Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg 

Dr. Florian Janik, Oberbürgermeister der Stadt Erlangen

Kontakt

09131 / 933 084 0 info@stadtumlandbahn.de